Verkaufs – und Lieferbedingungen
1. Anerkennung der Liefer - und Verkausbedingungen
Für alle Verkäufe gelten die nachstehenden Bedingungen.
Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
2. Angebot
Alle Angebote sind unverbindlich.
3. Preise
Die Preise gelten grundsätzlich ab Werk zzgl. gesetzlicher
Mehrwertsteuer. Aufträge, die für feste Preise nicht
ausdrücklich vereinbart worden sind, werden zu den am
Tage der Lieferung geltenden Preise berechnet
4. Verpackung
Die Verpackung geht zu Lasten des Bestellers.
5. Lieferung und Versand
Die Lieferung erfolge ab Werk auf Gefahr des Empfängers.
Dies gilt auch mangels besonderer Vereinbarung bei der
Lieferung durch werkseigene Fahrzeuge. Im übrigen ist
mangels besonderer Versandvorschriften dem Lieferer die
Wahl des Transportmittels überlassen, ohne dass der
Empfänger hieraus irgendwelche Rechte herleiten kann. Für
die Berechnung der Versandkosten sind die beim Versand
festgestellten Gewichte, Stückzahlen und Größen ( Sperrgut )
maßgebend.
6. Lieferzeit
Die angegebene Lieferzeit ist unverbindlich. Eine
Inverzugsetzung ist ausgeschlossen.
7. Gewährleistung
Beanstandungen erkennbarer Mängel müssen uns innerhalb
von zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt
werden, versteckte Mängel sind unverzüglich schriftlich zu
rügen. Bei berechtigten Beanstandungen leisten wir nach
unserer Wahl Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift,
soweit diese Maßnahmen die Beanstandungen beseitigen, sind
Wandlungs – oder Minderungsansprüche sowie das Recht
zum Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen.
Beinhalten die gelieferten Produkte Bauteile aus Holz oder
sind ganz aus Holz, lehnen wir jede Gewährleistung für
das Vergrauen des Holzes oder für Risse im Holz
grundsätzlich ab, da Holz ein Naturprodukt ist.
Weitgehende Ansprüche, insbesondere
Schadenersatzansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen, es
sie denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der aus der
Geschäftsverbindung entstandenen Gesamtforderung Eigentum
des Lieferers ( Vorbehaltsware ). Akzepte, Wechsel und
Schecks gelten erst nach Einlösung als Bezahlung. Die Be-
und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt stets in Auftrag
des Lieferers, ohne dass für ihn Verbindlichkeiten hieraus
erwachsen. Erlischt das (Mit- )Eigentum des Lieferers durch
Verbindung der Vorbehaltsware mit dem Lieferer nicht
gehörenden Sachen, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das
(Mit- ) Eigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache
wertanteilmäßig ( Rechnungswert ) auf den Lieferer übergeht.
Der Empfänger ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im
ordentlichen Geschäftsverkehr zu verfügen. Darüber hinaus
gehende Verfügungen, wie Verpfändung,
Sicherungsübertragung oder Verkauf nach erfolgter
Zahlungseinstellung sind nicht gestattet. Pfändung der
Vorbehaltsware ist dm Lieferer unverzüglich unter Beifügung
des Pfändungsprotokolls ( Abschrift ) zu melden. Veräußert
der Kunde Vorbehaltsware auf Kredit, so tritt er bereits jetzt
die daraus sich ergebenen Kaufpreisforderungen an den
Lieferer ab. Der Kunde ist so lange befugt, die Forderungen
einzuziehen, bis dies aufgrund eines Zahlungsverzuges oder
Vermögensverfalls durch den Lieferer untersagt wird. In
diesem Fall hat der Schuldner dem Lieferer auf Verlangen
über jede einzelne Forderung eine Abtretungserklärung in 2-
facher Ausfertigung einzureichen. Übersteigt der Wert des
dem Lieferer zur Sicherung dienenden unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Gegenstandes die Gesamtforderung des
Lieferanten um mehr als 10 % , so ist er auf Verlangen des
Kunden insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Im Falle
des Zahlungsverzugs oder des Vermögensverfalls ist der
Lieferant berechtigt, sofortige Aushändigung der
Vorbehaltsware z beanspruchen, Befristete Forderungen
werden dann sofort fällig
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und
Zahlungen ist Neustrelitz
10. Umtausch nur nach vorheriger Absprache
Rücksendungen haben frei Haus zu erfolgen. Unfreie
Lieferungen werden nicht angenommen. Beim Umtausch wird
in der Gutschrift je nach Artikel 10 % vom Warenwert gekürzt,
um die Kosten für anfallende Kontroll-, Putz-, verpackungs-
und Verwaltungsarbeiten zu decken. Der Rücksendung ist
eine Rechnungskopie beizufügen, sonst erfolgt keine
Gutschrift.
11. Produkthaftung
Unsere Produkthaftung ist beschränkt auf den Wert des
gelieferten und beanstandeten Einzelteiles. Für dieses
Einzelteil leisten wir Ersatz . Jede weitere Haftung ist
ausgeschlossen. Unsere Angaben über Bruchlasten sowie
jegliche andere Eigenschaften sind nach bestem Wissen
,jedoch ohne Haftung.
12. Sonderanfertigungen
Die in unserem Katalog gezeigten Artikel gehören zu unserem
Standardprogramm. Für Sonderanfertigungen benötigen wir
Zeichnungen mit präzisen Maßangaben. Sollten Artikel aus
unserem Standardprogramm geändert werden, dann
fotokopieren Sie bitte die Abb. Im Katalog und tragen die
Maße an den entsprechenden Positionen ein. Die anfallenden
Mehrkosten werden berechnet.
13. Lieferung
Ab Fabrik, bei Berechnung der Kosten für die Versicherung ,
Verpackung und Fracht.
14. Verpackung
Aufgrund der Verpackungsverordnung und der
Freistellungsverordnung nehmen wir selbstverständlich unsere
Verpackungsmaterialien zurück, die Organisation des
Rücktransports allerdings und die hieraus entstehenden Kosten
trägt der Käufer.
15. Kaufverträge
Unterzeichnete Verträge( Bestellunge, Auftragsbestätigung) auf unseren Messeveranstaltungen können grundsätzlich nicht widerrufen werden.
16. Zahlung
Wir liefern gegen Vorkasse! Messebestellungen sind mit 10% direkt anzuzahlen. Sonderanfertigungen wollen Sie uns bitte 50 % der voraussichtlichen Kosten vorab bezahlen.
16. Holz
Holz ist ein Naturprodukt. Für Veränderungen in Form und
Farbe übernehmen wir keine Gewährleistung. Holz verändert
seine Eigenschaften durch äußere, nicht kalkulierbare
Einflüsse. Unsere Holzprodukte sind Güteklasse 1, getrocknet
und unbehandelt. Die Behandlung von Holz erfolgt nur nach
gesonderter Bestellung
17.
Wir behalten uns Preisänderungen und Änderungen im Sinne des technischen Fortschritts vor, wie auch Änderungen in Formgebung unserer Erzeugnisse.
Unsere Produkte sind urheberrechtlich geschützt!